Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation durch die gesetzliche Krankenkassen erstattet. Nach dem Erstkontakt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde werden bis zu vier probatorische (vorbereitende) Sitzungen erstattet, in welchen wir uns kennenlernen und wir prüfen, ob eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann. Dann erfolgt ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine Kurzzeit- (24 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden), danach kann eine weitere Verlängerung des Therapiekontingentes beantragt werden.
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychologische Psychotherapie. Die Voraussetzungen dafür erfülle ich. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen einer Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Der Preis für Coaching wird individuell unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistung vereinbart.
Die Kosten einer Paartherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen privat bezahlt werden. Hier richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.